Zwei Sätze, zwei Europas
Brüssel, 27. Februar 2026.
Johannes Wadephul, Bundesaußenminister: „Dies ist die Stunde Europas.”
Emmanuel Macron, Frankreichs Präsident: 'For France, it's a surprise, a bad surprise, and for the European Parliament, it's disrespectful.'
Zwei Sätze. Zwei Visionen von Europa. Ein Streit, der weit über ein Handelsabkommen hinausgeht.
Was geschah?
Am 27. Februar verkündete die Europäische Kommission die vorläufige Anwendung des EU-Mercosur-Abkommens — einen Tag nach der Ratifizierung durch Argentinien und Uruguay. Die Entscheidung fiel, obwohl das Europäische Parlament das Abkommen am 21. Januar an den EuGH verwiesen hatte.
Die Kommission argumentiert, dass die vorläufige Anwendung einen Ratsbeschluss erfordert, nicht die Zustimmung des EP. Der Rat gab die Ermächtigung im Januar. Das Parlament sagt: Die Umsetzung während laufender Gerichtsverfahren untergräbt das institutionelle Gleichgewicht der EU.
Deutschland jubelt
Wadephul feierte die „Stunde Europas” und sprach von „Wohlstand und Wachstum für Menschen auf beiden Kontinenten”. Schon im Januar hatte er die EuGH-Verweisung als „sehr großen politischen Fehler” bezeichnet.
Für die deutsche Wirtschaft ist die Rechnung klar: 4 Milliarden Euro jährliche Zolleinsparungen. Automobilindustrie (BMW, VW, Stellantis), Maschinenbau (Siemens, Trumpf), Chemie (BASF, Bayer) — sie alle profitieren ab Mai von sinkenden Zöllen.
Die EVP-Fraktion und der Europäische Milchwirtschaftsverband begrüßten die schnelle Umsetzung.
Macron wütet — Frankreich isoliert
Macron sprach von einer „schlechten Überraschung” und „Respektlosigkeit” gegenüber dem Parlament. In einem separaten Statement attackierte er die Kommission: Sie habe „einseitig” entschieden und übernehme „eine sehr schwere Verantwortung”.
Bereits im Januar hatte Macron erklärt: 'France will vote against signing the agreement.' Er verlor die Abstimmung 5 zu 21. Jetzt verliert er eine weitere Runde.
Die französische Europaabgeordnete Céline Imart warf der Kommission „Verachtung für die Landwirte” vor. Der Fleischverband Interbev forderte, „die Kommission an der Umgehung der demokratischen Debatte zu hindern”.
Der deutsch-französische Bruch
Der Mercosur-Streit vertieft die Kluft zwischen Berlin und Paris. In der Handelspolitik, bei der Verteidigungsindustrie, bei den Finanzen — die deutsch-französische Achse, die traditionell den europäischen Motor antreibt, knirscht seit Monaten.
Merz und Macron stehen in der Mercosur-Frage diametral gegenüber. Berlin sieht eine strategische Chance: Kompensation für US-Zölle, Zugang zu Lithium und seltenen Erden, Diversifizierung weg von China. Paris sieht eine Bedrohung für 400.000 Landwirtschaftsbetriebe.
Wer hat rechtlich recht?
Die Kommission stützt sich auf Art. 218(5) AEUV und den CETA-Präzedenzfall: Vorläufige Anwendung vor EP-Zustimmung ist Praxis. Der Rat gab grünes Licht. Der EuGH hat keine einstweilige Anordnung erlassen.
Das Parlament verweist auf Art. 218(11) AEUV: Die Verweisung an den EuGH soll genau solche Situationen verhindern. Beim CETA-Abkommen hatte das EP der vorläufigen Anwendung selbst zugestimmt.
Rechtswissenschaftler sind gespalten. Der Streit wird juristisch erst beendet sein, wenn der EuGH sein Gutachten vorlegt — in 12 bis 18 Monaten.
Was kommt als Nächstes?
Wenn der EuGH Unvereinbarkeiten feststellt, muss die vorläufige Anwendung rückgängig gemacht werden. Aber Rückgängigmachen ist schwieriger als Nichtstarten. Unternehmen, die in neue Lieferketten investiert haben, werden für die Beibehaltung kämpfen.
Das EP behält das letzte Wort. Ohne seine Zustimmung tritt das Abkommen nicht vollständig in Kraft. Aber das Parlament steht unter Druck: Wenn die vorläufige Anwendung greifbare Vorteile bringt, wird ein Nein politisch teuer.
Quellen: Reuters (27.02.2026), WLZ-Online (27.02.2026), Die Zeit (27.02.2026), Le Monde (27.02.2026), Tagesspiegel, Deutschland.de, TF1info. AEUV: Art. 218(5), Art. 218(11).
“A Member State, the European Parliament, the Council or the Commission may obtain the opinion of the Court of Justice as to whether an agreement envisaged is compatible with the Treaties. Where the opinion of the Court is adverse, the agreement envisaged may not enter into force unless it is amended or the Treaties are revised.”
— Treaty on the Functioning of the EU, Article 218(11) TFEU
