Das Abkommen startet — die Kommission wartet nicht
Freitag, 27. Februar 2026. Brüssel. Ursula von der Leyen tritt vor die Kameras und spricht den Satz, der die europäische Handelspolitik verändert.
'I've said before, when they are ready, we are ready. On that basis, the Commission will now proceed with provisional application.'
Einen Tag zuvor hatten Argentinien und Uruguay als erste Länder weltweit die vollständige parlamentarische Ratifizierung abgeschlossen. Für die Kommission war das der Startschuss.
Was vorläufige Anwendung bedeutet
Die vorläufige Anwendung aktiviert den handelsbezogenen Teil des Abkommens — Zölle, Zollkontingente, Ursprungsregeln, Dienstleistungszugang. Investitionsschutz und politische Zusammenarbeit bleiben ausgeklammert — sie erfordern die Ratifizierung durch 27 nationale Parlamente.
Der Mechanismus: Das Abkommen tritt am ersten Tag des zweiten Monats nach dem Austausch formeller Notifikationen in Kraft. Werden die Notifikationen im März ausgetauscht — greifen die ersten Zollsenkungen am 1. Mai 2026.
Von der Leyen betonte: 'Provisional application is, by its nature, provisional. The agreement can only be fully concluded once the European Parliament has given its consent.'
Aber die Realität: Die Zölle sinken, bevor das Europäische Parlament abstimmt.
„Die Stunde Europas”
Bundesaußenminister Johannes Wadephul (CDU) begrüßte die Entscheidung mit deutlichen Worten: „Dies ist die Stunde Europas.” Unternehmen und Menschen auf beiden Kontinenten könnten nun „endlich von mehr Wohlstand und Wachstum profitieren”.
Schon im Januar hatte Wadephul die EuGH-Verweisung durch das EP als „sehr großen politischen Fehler” bezeichnet. Bundeskanzler Friedrich Merz hatte das Abkommen von Anfang an als „Meilenstein in der europäischen Handelspolitik” verteidigt.
Für die deutsche Wirtschaft sind die Zahlen eindeutig: 4 Milliarden Euro jährliche Zolleinsparungen für EU-Exporteure — Automobilindustrie, Maschinenbau, Chemie und Pharma profitieren am meisten. Die Zölle auf Pkw-Exporte nach Mercosur (derzeit 35 %) werden stufenweise eliminiert.
Die Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP) und der Europäische Milchwirtschaftsverband begrüßten die schnelle Umsetzung.
Macrons Wut — und die französische Isolation
Jenseits des Rheins: ein ganz anderer Ton. Macron nannte die Entscheidung eine „schlechte Überraschung” und bezeichnete sie als „respektlos” gegenüber dem Europäischen Parlament. Die Kommission habe eine „einseitige Entscheidung” getroffen und übernehme damit „eine sehr schwere Verantwortung”.
Die französische Europaabgeordnete Céline Imart warf der Kommission „Verachtung für die Landwirte” vor. Der französische Fleischverband Interbev forderte Abgeordnete auf, „die Kommission daran zu hindern, die demokratische Debatte zu umgehen”.
Frankreich und Deutschland — die zwei größten EU-Volkswirtschaften — stehen sich in der Mercosur-Frage diametral gegenüber. Berlin sieht die Chance, Handelsverluste durch US-Zölle auszugleichen und die Abhängigkeit von China bei kritischen Rohstoffen zu verringern. Paris sieht eine Bedrohung für 400.000 Agrarbetriebe.
Die Rechtsfrage bleibt offen
Das EP verwies das Abkommen am 21. Januar an den EuGH (Art. 218(11) AEUV). Das Gutachten wird 12-18 Monate dauern.
Die zentrale Frage: Kann die vorläufige Anwendung parallel zum EuGH-Verfahren laufen? Die Kommission sagt ja — vorläufige Anwendung erfordere einen Ratsbeschluss, nicht die Zustimmung des Parlaments. Der Rat gab die Ermächtigung im Januar.
Stellt der EuGH eine Unvereinbarkeit fest, müsste die vorläufige Anwendung rückgängig gemacht werden. Bis dahin aber werden Unternehmen auf beiden Kontinenten bereits unter reduzierten Zöllen handeln.
Was bedeutet das für Sie?
Exporteur nach Südamerika? Die Zölle auf Autos (35 %), Maschinen (14-20 %) und Chemie beginnen ab Mai zu sinken. Bereiten Sie die Ursprungsdokumentation nach Kapitel 3 vor.
Importeur aus Mercosur? Zollkontingente auf Rindfleisch, Geflügel und Zucker treten in Kraft.
Landwirt? Die am 5. Februar verabschiedete Schutzklausel (483-102) gilt: 5 %-Schwelle im Dreijahresdurchschnitt, Quartalsberichte, vorläufige Maßnahmen innerhalb von 14 Tagen.
Quellen: Reuters (27.02.2026), Le Monde (27.02.2026), WLZ-Online (27.02.2026), Die Zeit (27.02.2026), Tagesspiegel, Deutschland.de. Abkommen: Art. 23.3.
“This Agreement may be provisionally applied. Such provisional application may take place between, on the one part, the European Union and, on the other part, one or more of the Signatory MERCOSUR States in accordance with their respective internal procedures.”
— Chapter 23 - General and Final Provisions, Article 23.3
