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EU-Parlament verweist Mercosur-Abkommen an den Gerichtshof. Ein historischer Schritt

Am 21. Januar 2026 stimmte das Europaparlament mit 334 zu 324 Stimmen dafür, das EU-Mercosur-Abkommen dem EuGH vorzulegen — ein historischer Präzedenzfall. Was prüft der Gerichtshof und wie lange dauert es?

Ein historischer Präzedenzfall in Straßburg

Am 21. Januar 2026 traf das Europäische Parlament eine beispiellose Entscheidung: Es stimmte dafür, das EU-Mercosur-Partnerschaftsabkommen dem Europäischen Gerichtshof zur Prüfung vorzulegen.

334 Ja-Stimmen. 324 Nein-Stimmen. 11 Enthaltungen. Ein Vorsprung von 10 Stimmen.

Zum ersten Mal in der Geschichte der EU hat das Parlament Artikel 218(11) AEUV auf ein Handelsabkommen angewendet. Dieser Mechanismus — das Recht auf ein Gutachten des Gerichtshofs über die Vereinbarkeit einer geplanten Vereinbarung mit den Verträgen — wurde bisher nur sporadisch und nie bei einem so umfassenden Abkommen genutzt.

Bundeskanzler Friedrich Merz nannte die Entscheidung „bedauerlich" und forderte umgehend die vorläufige Anwendung — die Bundesregierung sei von der Rechtmäßigkeit des Abkommens überzeugt.

Rechtsgrundlage

Artikel 218(11) AEUV:

'The European Parliament may, before concluding an agreement, obtain the opinion of the Court of Justice as to whether an agreement envisaged is compatible with the Treaties.'

Das Parlament blockiert das Abkommen nicht — es bittet den EuGH um eine Prüfung. Aber die Konsequenz ist eindeutig: Das Parlament kann seine Zustimmung nicht erteilen, bis der Gerichtshof sein Gutachten abgegeben hat. Die Ratifizierung steht still.

Was wird der EuGH prüfen?

1. Kompetenzfrage: EU-only oder gemischt?

Die Kommission hat das Abkommen in zwei Teile aufgespalten: ein Interim Trade Agreement (ITA) in ausschließlicher EU-Kompetenz und ein EU-Mercosur Partnership Agreement (EMPA) als gemischtes Abkommen. Das Parlament bezweifelt, ob diese Aufspaltung vertragskonform ist.

Präzedenzfall: In Gutachten 2/15 (Mai 2017) urteilte der EuGH, dass das Freihandelsabkommen mit Singapur nicht allein von der EU abgeschlossen werden kann, weil Bestimmungen zu Portfolioinvestitionen und Investor-Staat-Streitbeilegung in die geteilte Zuständigkeit fallen.

2. Klimastandards

Artikel 18.6 des EU-Mercosur-Abkommens verpflichtet beide Seiten zur Umsetzung des Pariser Abkommens:

'The Parties recognise the importance of pursuing the ultimate objective of the UNFCCC, in order to address the urgent threat of climate change [...] each Party shall effectively implement the UNFCCC and the Paris Agreement.'

Das Parlament will wissen: Sind diese Bestimmungen durchsetzbar? Können Mercosur-Staaten sie ohne Konsequenzen verletzen?

3. Entwaldung und EUDR

Artikel 18.8 spricht von „nachhaltiger Waldbewirtschaftung" und Kooperation gegen illegalen Einschlag. Das Parlament fragt, ob diese allgemeinen Verpflichtungen mit der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) vereinbar sind.

Deutsche Reaktionen: Bundestag-Debatte

Am 29. Januar 2026 debattierte der Bundestag in einer Aktuellen Stunde über das Abstimmungsverhalten deutscher Europa-Abgeordneter. CDU/CSU und SPD kritisierten scharf die deutschen Grünen im EP, die für die EuGH-Verweisung gestimmt hatten.

Bemerkenswert: Der Grünen-Politiker Andreas Audretsch räumte ein, das Abstimmungsverhalten sei ein Fehler gewesen, und sprach sich für die vorläufige Anwendung des Abkommens aus.

Die Debatte offenbarte eine seltene Einigkeit zwischen Union und Sozialdemokraten: Beide Fraktionen sehen im Mercosur-Abkommen eine strategische Priorität für die deutsche Exportwirtschaft — Autoindustrie, Maschinenbau, Pharma.

Wie haben die Fraktionen im EP gestimmt?

FraktionPositionAnmerkung
EVP (Mitte-rechts)GespaltenInterne Spannungen zwischen Wirtschafts- und Agrarflügel
S&D (Sozialdemokraten)Mehrheit für VerweisungUmwelt- und Sozialargumente
Renew (Liberale)GespaltenWirtschaftsflügel dagegen, andere dafür
Grüne/EFAKlar dafür12 deutsche Grüne befürworteten das Abkommen, stimmten aber für EuGH-Prüfung
EKR (Konservative)Mehrheit dafürMotivation: Agrarschutz
Patriots for EuropeDafürOpposition gegen Freihandel
Die LinkeKlar dafürUmwelt- und Arbeitnehmerstandards

Wie lange dauert das Gutachten?

  • Gutachten 2/15 (Singapur): beantragt Juli 2015, erteilt Mai 2017 — 22 Monate
  • Gutachten 1/17 (CETA): beantragt September 2017, erteilt April 2019 — 19 Monate

Realistischer Zeitrahmen: Gutachten in der zweiten Hälfte 2027 oder Anfang 2028.

Blockiert das die vorläufige Anwendung?

Die Kommission argumentiert, dass Artikel 218(11) sich auf das „Abschließen" einer Vereinbarung bezieht, nicht auf die vorläufige Anwendung. Die EuGH-Verweisung blockiere die Ratifizierung, nicht die vorläufige Anwendung.

Sabine Weyand, Generaldirektorin der GD Handel, versicherte dem Parlament, die Kommission „beabsichtige nicht, das Parlament zu umgehen" — schloss aber die vorläufige Anwendung nicht aus.

Für Deutschland steht viel auf dem Spiel. Jeder Monat Verzögerung kostet die deutsche Exportwirtschaft Millionen an Zollersparnissen.


Quellen: europarl.europa.eu (21.01.2026), Deutschlandfunk, Bundestag.de (29.01.2026), Politico.eu, HowTheyVote.eu, Haufe.de, EuGH (Gutachten 2/15, 2017; Gutachten 1/17, 2019). AEUV: Art. 218(11). Abkommen: Art. 18.6, Art. 18.8.

The European Parliament may, before concluding an agreement, obtain the opinion of the Court of Justice as to whether an agreement envisaged is compatible with the Treaties.

Treaty on the Functioning of the EU, Article 218(11) TFEU

TSUEParlament Europejskigłosowanie 334-324Trybunał SprawiedliwościCJEUprecedenskompetencje mieszane
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