📰 NachrichtenChapter 13 - Intellectual Property3 min

US-Argentinien-Pakt bedroht europäische Herkunftsbezeichnungen. Parmesan in Gefahr?

Artikel 2.5 des Trump-Milei-Pakts gestattet Argentinien, den US-Marktzugang für Produkte wie 'Parmesan' und 'Feta' nicht einzuschränken. Die Schutzrechte aus dem EU-Mercosur-Abkommen stehen auf dem Spiel.

US-Argentinien-Pakt bedroht europäische Herkunftsbezeichnungen

Am 16. Februar 2026 berichtete das Farmers' Journal, dass Artikel 2.5 des bilateralen Handelsabkommens zwischen den USA und Argentinien Buenos Aires gestattet, den amerikanischen Marktzugang für Produkte mit geschützten europäischen Namen nicht einzuschränken. Konkret betrifft das: Parmesan, Feta, Camembert, Brie, Emmentaler, Gorgonzola und Gouda.

Farm Europe warnte: Argentiniens Vorgehen „droht, sich nicht in einen Schutzschild, sondern in eine Schwachstelle zu verwandeln."

Zwei Systeme, ein Territorium

In den USA sind Namen wie „Parmesan", „Feta" und „Champagne" generische Begriffe — jeder darf sie verwenden. In der EU sind es geschützte geografische Angaben — nur Erzeuger aus bestimmten Regionen dürfen sie nutzen.

Das EU-Mercosur-Abkommen schützt diese Namen. Artikel 13.35(1) bestimmt:

'Each Party shall provide, according to its laws and regulations, the legal means for interested parties to prevent: (a) the use of a geographical indication of the other Party listed in Parts 1 and 2 of Annex 13-B [...] that does not originate in the country of origin specified in Annex 13-B.'

Der Trump-Milei-Pakt (Art. 2.5) geht in die entgegengesetzte Richtung — er erlaubt amerikanischen Produzenten, „Parmesan" und „Feta" nach Argentinien zu exportieren.

Welche Produkte sind betroffen?

Auf Grundlage der bestätigten Liste aus Art. 2.5 des US-Argentinien-Abkommens:

EU-ProduktUS-PraxisRisiko
Parmigiano Reggiano„Parmesan" — MassenproduktionHöchstes
Feta„Feta" aus WisconsinHöchstes
Camembert de Normandie„Camembert" — generischHoch
Gorgonzola„Gorgonzola" aus den USAHoch
Emmental de Savoie„Emmentaler/Swiss" — generischHoch

Die Dimension

Europäische Herkunftsbezeichnungen generieren jährlich über 75 Milliarden Euro Umsatz. Das EU-Mercosur-Abkommen schützt 347 geografische Angaben in Anhang 13-B.

Für Deutschland sind Bezeichnungen wie Münchener Bier, Nürnberger Bratwürste und Lübecker Marzipan im Abkommen geschützt. Wenn der US-Pakt den GI-Schutz in Argentinien aufweicht, hat das Präzedenzwirkung: Andere Länder könnten ähnliche Ausnahmen verlangen.

Artikel 13.35(10) des Abkommens legt fest, dass geschützte Herkunftsbezeichnungen „nicht zu Gattungsbezeichnungen werden dürfen" auf dem Gebiet der Vertragsparteien. Eine starke Rechtsgrundlage — aber sie erfordert Durchsetzung.

Die Schlussfolgerung

Je schneller die EU-Mercosur-Ratifizierung abgeschlossen wird, desto schwieriger wird es, den GI-Schutz durch Drittabkommen zu untergraben. Artikel 13.35(2)(a) gibt dem Schutz Vorrang: Nach Inkrafttreten müssen kollidierende Marken abgelehnt oder für ungültig erklärt werden.

Für die deutsche Lebensmittelindustrie — und für Exporteure von Qualitätsprodukten mit regionaler Identität — ist das ein weiteres Argument für die schnelle vorläufige Anwendung.


Quellen: Farmers' Journal (16.02.2026), Euractiv, Politico.eu, Vinetur. Abkommen: Art. 13.35 (Herkunftsbezeichnungen), Art. 13.35(10) (Generikaschutz), Anhang 13-B, Kapitel 21 (Streitbeilegung).

Each Party shall provide, according to its laws and regulations, the legal means for interested parties to prevent: (a) the use of a geographical indication of the other Party listed in Parts 1 and 2 of Annex 13-B [...] that does not originate in the country of origin specified in Annex 13-B for that geographical indication.

Chapter 13 - Intellectual Property, Article 13.35

oznaczenia geograficzneGIUSAArgentynaParmesanFetaChampagneTrumpMileiochrona nazw
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